- Geraer Hausvertrag
- Gera|er Hausvertrag,das hohenzollerische Hausgesetz von 1598/99, abgeschlossen am 29. 4. 1599 in Gera zwischen Joachim Friedrich, Kurfürst von Brandenburg (seit 1598), und Georg Friedrich, Markgraf von Ansbach-Bayreuth; 1603 erneuert. Der Geraer Hausvertrag bestimmte, dass die Einheit der Mark Brandenburg erhalten bleiben sollte. Neumark und Kurmark samt der Anwartschaft auf das Herzogtum Preußen sollten jeweils bei der Primogenitur bleiben. In Franken, wo nie mehr als zwei Markgrafen regieren sollten, wurden als Erbfolger des kinderlosen Georg Friedrich jüngere Söhne des Kurfürsten von Brandenburg bestimmt.
Universal-Lexikon. 2012.